Erfassung Fristerstreckungsgesuch für juristische Personen:

Die Frist für den Antrag auf Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung 2023 ist am 30. September 2024 abgelaufen.
Es handelt sich um eine Verwirkungsfrist, die nicht verlängert werden darf.

Wir danken für Ihr Verständnis.