Erfassung Fristerstreckungsgesuch für juristische Personen:

Die Frist für den Antrag auf Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung 2023 ist am 30. September 2024 abgelaufen. Es handelt sich um eine Verwirkungsfrist, die nicht verlängert werden darf.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Die Registernummer für juristische Personen beginnt immer mit J. Auf der folgenden Abbildung sehen Sie, wo die Registernummer auf der Steuererklärung zu finden ist:


Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist unveränderlich auf den 30. November gesetzt.
Die Fristerstreckung muss vor dem 1. Oktober beantragt werden.